Die Anmeldung ist nicht besetzt. Bitte stellen Sie Ihre An- und Rückfragen per E-Mail – eine Antwort folgt schnellstmöglich.

Ankündigung Praxisschließzeiten: am 03.04 sowie 08.-10.04.2024. Nutzen Sie bei wichtigen Anliegen in dieser Zeit bitte die Notfallrufnummern (s.o.). 

Kosten

Bei der Übernahme der Behandlungskosten gilt es Folgendes zu beachten. Sie sind:

gesetzlich versichert:

Die GKV übernimmt die Kosten für die Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten gemäß des festgeschriebenen Leistungskatalogs des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Hierzu gehören u.a. Angststörungen, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen, Verhaltensstörungen, Zwangsstörungen und Psychosomatische Störungen.

Leistungen, die nicht darin geführt sind, gelten als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Entscheiden Sie sich für eine unserer Zusatzleistungen, erhalten Sie eine Rechnung, die sie privat bezahlen. Details hierzu finden Sie unter „Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel)“.

Bitte beachten Sie, dass für folgende Bereiche ebenfalls eine private Rechnung gestellt wird:

 

– Termine mit allgemeinmedizinischem Fokus,

– Termine im Rahmen der privaten Sprechstundenzuweisung.

privat versichert /Beihilfeempfänger:

Von uns erbrachte Leistungen stellen wir Ihnen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GÖÄ/GOP) in Rechnung. Zur Klärung, inwiefern Ihre Krankenversicherung die Kosten vollständig oder anteilig übernimmt, empfehlen wir Ihnen eine vorherige Kontaktaufnahme mit Ihrem Versicherer.


Wünschen Sie eine Direktabrechnung unserer Praxis mit Ihrer Krankenversicherung, stellen Sie uns eine Abtretungserklärung aus. Eine entsprechende Vorlage geben wir Ihnen gern.

Selbstzahler:

Sie tragen die Kosten privat und erhalten nach der Behandlung eine Rechnung. Die Höhe orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GÖÄ/GOP). In dem Honorar sind alle notwendigen Behandlungsschritte (Erhebungen, Testungen, ggf. Befundanforderungen & Telefonate mit mitbehandelnden Ärzten) enthalten.

Mitglied der Heilfürsorge:

Die Therapiekosten für Angehörige der Bundeswehr, der Polizei, der Feuerwehr oder Beamte im Justizvollzug werden durch die Heilfürsorge in der Regel unproblematisch übernommen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Versicherer über die Details.

KONTAKT

Lindenplatz 6, 23554 Lübeck

0451 88 18 86 – 14

PRAXISÖFFNUNGSZEITEN

Montag – Freitag:

08:00 – 12:00 Uhr

Montag, Dienstag & Donnerstag:

14:00 – 19:00 Uhr